1 Mio. zufriedene Kunden
10 Jahre Ersatzteilversorgung Ersatzteile
  1. Home
  2. >
  3. Unsere Tipps gegen unerwünschte Werbung

Unsere Tipps gegen unerwünschte Werbung

Unsere Tipps gegen unerwünschte Werbung - Unsere Tipps gegen unerwünschte Werbung
Bitte keine Werbung

Sie ärgern sich immer wieder über unerwünschte Werbung in Ihrem Briefkasten? Lesen Sie in diesem Artikel wie Sie sich dagegen wehren können.

Jeder kennt es, man kommt nach Hause, auf dem Weg zur Tür kommt man am Briefkasten vorbei welcher scheinbar eine farbenfrohe Origami-Krone aus Werbeprospekten trägt. Nach dem man den Briefkasten davon befreit hat versucht man nun die eigentliche Post aus dem Konvolut an Prospekten, Handzetteln, Werbeeinlagen, Postwurfsendungen und Parteiprogrammen heraus zu fischen. Es ist nicht nur lästig, sondern auch eine akute Belastung für die Umwelt. Was Sie gegen die verschiedenen Formen der Werbung wehren können erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Nicht adressierte Reklame, Handzettel und Wurfsendungen

Gegen diese Formen der Werbung reicht ein Hinweisschild "Keine Werbung" welches am Briefkasten angebracht wird. Der BGH hat entschieden, dass die werbenden Unternehmen diese Hinweisschilder beachten müssen (Az. VI ZR 182/88). Sie finden eine große Auswahl an verschiedenen Schildern zum Beispiel aus Edelstahl oder auch aus Kunststoff in unserem Shop.

Postwurfsendungen

Auch die Post ist angehalten die oben genannten Schilder zu beachten. Davon sind auch "teiladressierete Werbesendungen" a la "An alle Bewohner der Musterstraße 5". So entschied das Oberlandesgericht in München (Az.: 29 U 2881/13) zu einer Klage des Verbraucherzentralen Bundesverbandes.

Die Unterlassung lässt sich beim Werbetreibenden auch einklagen. Beachten Sie das mit der Klage verbundene Kostenrisiko.

Kostenlose Wochenblätter und Werbebeilagen in Tageszeitungen

Sobald Anzeigeblätter einen redaktionellen Teil enthalten ist das Hinweisschild "Keine Werbung" nicht mehr ausreichend. Hier muss explizit darauf hingewiesen werden, dass sie keine Anzeigeblätter wünschen wie beispielsweise bei diesem Schild aus unserem Shop. Prospekte welche Teil einer Tageszeitung oder eines Wochenblattes sind, sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier ist die einzige Möglichkeit die Zeitung abzubestellen.

Persönlich adressierte Werbesendungen

Bei adressierten Sendungen ist die Post zur Zustellung verpflichtet. Um sich vor diesen Sendungen zu schützen haben Sie folgende Möglichkeiten:

1. Eintrag in der "Robinsonliste". Wenn Sie sich in die Liste eintragen werden Sie von den Adresslisten der Unternehmen gestrichen welches Mitglied im Deutschen Dialogmarketingverbandes sind.

Zur Robinsonliste

2. Bei Unternehmen welche nicht Mitglied im Deutschen Dialogmarketingverbandes e.V. sind, bleibt nur die schriftliche Aufforderung zur Unterlassung. Die geschieht am besten per Einschreiben mit Rückschein.

3. Widerspruch der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Direktwerbung. Dieser Widerspruch muss nach Art. 21 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung von jeder Firma eingehalten werden ansonsten droht ein Bußgeld. Sie können den Widerspruch bereits einlegen sobald Sie der Firma erstmals Ihre Daten preisgeben (zum Beispiel, wenn Sie einen Katalog anfordern).

Empfohlen wird von Verbraucherzentralen folgende Formulierung:

"Ich widerspreche der Verarbeitung mich betreffender personenbezogener Daten zum Zweck von Direktwerbung (Art. 21 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung)."

Werbung politischer Parteien

Politische Parteien müssen auch Hinweis- und Verbotsschilder am Briefkasten beachten. Sollte es trotzdem vorkommen empfehlen wir, den jeweiligen Bezirks- oder Landesverband dieser Partei anzuschreiben und unmissverständlich aufzufordern, zukünftig weitere Werbeeinwürfe zu unterlassen.

Loading ...