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  3. Videoüberwachung mit Verantwortung: Was ist erlaubt und was nicht?

Videoüberwachung ist ein stark reguliertes Thema, vor allem wenn es um den Schutz der Persönlichkeitsrechte geht. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klare Regeln auf, wann und wie Kameras eingesetzt werden dürfen. Sie sorgt dafür, dass personenbezogene Daten geschützt werden und gewährleistet, dass jede Person Kontrolle über ihre eigenen Daten hat. Es reicht nicht aus, dass eine Kamera nur das eigene Grundstück überwacht – Sie müssen sicherstellen, dass Sie niemanden unbeabsichtigt überwachend und die Daten nicht missbrauchen.

Videoüberwachung als Einbruchschutz – Sicherheit für Ihr Zuhause

Einbruch und Vandalismus sind leider immer noch eine reale Gefahr, auch in sicheren Wohngegenden. Laut den neuesten Statistiken von Statista stiegen die Einbruchszahlen in den letzten Jahren an, obwohl insgesamt mehr Menschen in moderne Sicherheitstechnik investieren. Ein gut platziertes Überwachungssystem mit Bewegungsmeldern und Kameras kann abschreckend wirken und die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs erheblich verringern.

Laut Stiftung Warentest sind feste und nicht verstellbare Kameras, die nur Ihr eigenes Grundstück überwachen, eine der effektivsten Methoden, um Eindringlinge abzuschrecken und gleichzeitig das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu wahren. Damit wird nicht nur Ihre Sicherheit erhöht, sondern auch das Recht anderer geschützt, nicht heimlich gefilmt zu werden. Besonders bei fest installierten Kameras, die auf den eigenen Garten oder die Einfahrt gerichtet sind, ist es unverzichtbar, dass die Kamera den eigenen Bereich exakt abdeckt und nicht auf fremdes Eigentum oder öffentliche Bereiche zeigt.

Überwachung der Wohnung im Mehrfamilienhaus

In einem Mehrfamilienhaus gelten besondere Regeln für die Videoüberwachung. Grundsätzlich dürfen Sie nur solche Bereiche überwachen, die ausschließlich zu Ihrer Wohnung gehören – zum Beispiel den Eingangsbereich innerhalb Ihrer Wohnung oder Ihren Balkon, sofern keine angrenzenden Wohnungen oder Gemeinschaftsflächen erfasst werden.

Nicht erlaubt ist hingegen die Überwachung gemeinschaftlich genutzter Bereiche wie Hausflure, Treppenhäuser oder der Eingangsbereich des Gebäudes, wenn dabei auch andere Mietparteien oder deren Wohnungstüren gefilmt werden. Solche Maßnahmen greifen in das Persönlichkeitsrecht der anderen Bewohner ein und sind nur in Ausnahmefällen und mit deren ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

Auch eine heimliche oder verdeckte Überwachung ist kritisch zu bewerten: Sie kann nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sondern auch das Recht am eigenen Bild verletzen. Zudem ist es nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) untersagt, Aufnahmen, auf denen Personen eindeutig erkennbar sind, ohne deren Einwilligung zu speichern oder zu veröffentlichen – etwa in sozialen Netzwerken oder auf Videoportalen. Wer dagegen verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Schwenkbare Kameras – Was ist erlaubt?

Wenn es um Videoüberwachung geht, sorgen schwenkbare Kameras häufig für Unsicherheit. Diese Modelle bieten den Vorteil, dass sie den Blickwinkel verändern können, um größere Bereiche zu überwachen. Doch auch hier muss Vorsicht walten. Ein generelles Verbot für schwenkbare Kameras gibt es nicht, aber es gibt klare Vorschriften, was Sie beachten müssen:

Kein Filmen von Nachbargrundstücken oder öffentlichem Raum: Eine schwenkbare Kamera darf nicht unbeabsichtigt auf das Grundstück eines Nachbarn oder auf öffentliche Straßen und Gehwege gerichtet werden. Dies kann das Recht am eigenen Bild anderer Personen verletzen.

Einstellung des Kamerawinkels: Sie müssen sicherstellen, dass die Kamera nur den Bereich überwacht, der für die Sicherheit Ihres eigenen Grundstücks erforderlich ist. Eine unbeabsichtigte Überwachung von fremdem Eigentum oder öffentlichen Bereichen kann zu rechtlichen Problemen führen.

Überwachungsdruck vermeiden: Auch wenn die Kamera nicht aktiv fremde Bereiche filmt, kann bereits der Eindruck entstehen, dass Nachbarn beobachtet werden könnten. Dieser sogenannte Überwachungsdruck kann zu einem Gefühl ständiger Beobachtung führen und das nachbarschaftliche Verhältnis empfindlich stören.

Tipp: Falls Sie eine schwenkbare Kamera verwenden möchten, stellen Sie sicher, dass sie vorab genau ausgerichtet wird und regelmäßig überprüft wird, um unbeabsichtigte Fehlfunktionen zu vermeiden.

Wenn es um Videoüberwachung geht, sorgen schwenkbare Kameras häufig für Unsicherheit. Diese Modelle bieten den Vorteil, dass sie den Blickwinkel verändern können, um größere Bereiche zu überwachen. Doch auch hier muss Vorsicht walten. Ein generelles Verbot für schwenkbare Kameras gibt es nicht, aber es gibt klare Vorschriften, was Sie beachten müssen:

Kein Filmen von Nachbargrundstücken oder öffentlichem Raum: Eine schwenkbare Kamera darf nicht unbeabsichtigt auf das Grundstück eines Nachbarn oder auf öffentliche Straßen und Gehwege gerichtet werden. Dies kann das Recht am eigenen Bild anderer Personen verletzen.

Einstellung des Kamerawinkels: Sie müssen sicherstellen, dass die Kamera nur den Bereich überwacht, der für die Sicherheit Ihres eigenen Grundstücks erforderlich ist. Eine unbeabsichtigte Überwachung von fremdem Eigentum oder öffentlichen Bereichen kann zu rechtlichen Problemen führen.

Überwachungsdruck vermeiden: Auch wenn die Kamera nicht aktiv fremde Bereiche filmt, kann bereits der Eindruck entstehen, dass Nachbarn beobachtet werden könnten. Dieser sogenannte Überwachungsdruck kann zu einem Gefühl ständiger Beobachtung führen und das nachbarschaftliche Verhältnis empfindlich stören.

Tipp: Falls Sie eine schwenkbare Kamera verwenden möchten, stellen Sie sicher, dass sie vorab genau ausgerichtet wird und regelmäßig überprüft wird, um unbeabsichtigte Fehlfunktionen zu vermeiden.

💡 Schon gewusst? Warum Kamera-Attrappen rechtlich heikel sein können

Kamera-Attrappen sind eine gängige Methode, um potenzielle Eindringlinge abzuschrecken. Doch auch sie können problematisch sein. Das Anbringen von Kamera-Attrappen im öffentlichen Raum oder auf Nachbargrundstücken kann das Persönlichkeitsrecht anderer verletzen, selbst wenn keine Aufnahmen gemacht werden. Menschen können sich unwohl fühlen, wenn sie glauben, überwacht zu werden. Und hier wird es rechtlich heikel: Die DSGVO verlangt, dass keine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung verarbeitet werden – auch nicht durch Attrappen.

Tipp: Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Attrappen ausschließlich auf Ihrem eigenen Grundstück eingesetzt werden und klar von echten Kameras unterschieden werden. Sie dürfen niemals auf fremde Grundstücke oder öffentliche Bereiche gerichtet sein.

Hinweisschilder und Informationspflicht

Die DSGVO verlangt, dass Sie sichtbar auf Videoüberwachung hinweisen. Hinweisschilder müssen an gut sichtbaren Stellen angebracht werden, um Personen zu informieren, dass sie gefilmt werden. Die Schilder sollten den Zweck der Überwachung (z. B. Einbruchschutz) und die Kontaktdaten des Verantwortlichen enthalten.

Fazit: Videoüberwachung mit Verantwortung

Videoüberwachung ist ein wirksames Mittel zur Sicherheit, wenn sie richtig eingesetzt wird. Achten Sie darauf, dass die Kameras nur Ihren eigenen Bereich überwachen und keine fremden Grundstücke oder öffentlichen Plätze erfassen. Die Datenschutzvorgaben müssen stets eingehalten werden, und der Einsatz von Überwachungstechnik sollte transparent sein.

Wenn Sie auf der Suche nach hochwertiger Technik sind, bieten wir Ihnen in unserem Onlineshop eine breite Auswahl an Videoüberwachungsanlagen, die Ihnen helfen, Ihr Zuhause sicher zu schützen.

Quellen:

https://www.datenschutzkanzlei.de/videoueberwachung-was-ist-erlaubt-und-wo-sind-die-grenzen/

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/mit-ueberwachungskameras-nur-das-eigene-grundstueck-filmen-12960

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