Sicherheit zahlt sich aus - Staatliche Förderungen für smarte Türsprechanlagen
Ein sicheres Zuhause beginnt an der Haustür. Moderne Türsprechanlagen leisten heute mehr denn je: Sie bieten Schutz, Komfort und smarte Kontrolle – ob in Einfamilienhäusern oder Mehrparteienobjekten. Doch vielen ist nicht bewusst, dass diese Investition auch finanziell unterstützt werden kann. Denn Sicherheit wird in Deutschland gefördert – mit zinsgünstigen Krediten, die gezielt die Barrierefreiheit unterstützen. Dazu gehören ausdrücklich auch moderne Türkommunikationssysteme.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie von der staatlichen Förderung durch den KfW-Kredit 159 profitieren können, welche Systeme förderfähig sind und worauf Sie bei Antrag und Umsetzung achten sollten.
Früher war eine Sprechanlage einfach eine Verbindung vom Eingangsbereich ins Haus. Heute übernehmen solche Systeme viel mehr Aufgaben. Besonders Türsprechanlagen mit Videofunktion oder App-Anbindung sorgen für ein neues Sicherheitsgefühl im Alltag. Sie ermöglichen nicht nur, mit dem Besucher zu sprechen, sondern ihn auch zu sehen – und das sogar, wenn Sie gar nicht zu Hause sind.
Die Technik entwickelt sich dabei stetig weiter. Viele Modelle lassen sich in smarte Haustechnik integrieren, mit Bewegungsmeldern kombinieren oder in bestehende Sicherheitslösungen einbinden. Das Ergebnis ist ein durchdachtes System, das nicht nur abschreckt, sondern im Ernstfall auch dokumentiert und schnell reagieren lässt.
Für Eigentümer bedeutet das: Sie erhöhen nicht nur die Sicherheit, sondern auch den Wohnkomfort und langfristig den Wert ihrer Immobilie.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm KfW-Kredit 159 – „Altersgerecht Umbauen“ eine attraktive Möglichkeit, die Investition in Einbruchschutzmaßnahmen wie moderne Türsprechanlagen zu finanzieren. Der Kredit ist besonders geeignet für größere Umbauprojekte und kann für mehrere Maßnahmen kombiniert werden – etwa barrierefreie Zugänge, neue Türen mit Sicherheitsfunktionen oder smarte Steuerungssysteme.
Dieser zinsgünstige Kredit unterstützt größere Umbaumaßnahmen, die Barrierefreiheit und Komfort im Alter verbessern. Besonders geeignet ist er für Eigentümer, die mehrere Maßnahmen kombinieren möchten – etwa neue Türen mit Sicherheitsfunktionen, smarte Steuerungssysteme oder barrierefreie Zugänge. Der Kredit kann bis zu 50.000 Euro umfassen und wird zu günstigen Konditionen gewährt. Die Laufzeit und Tilgungsmodalitäten sind flexibel gestaltbar, sodass er sich auch für umfangreiche Modernisierungen eignet.
Förderberechtigt sind:
- Eigentümer von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum
- Wohnungseigentümergemeinschaften
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Die Maßnahmen sollten durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen.
Dieses Programm richtet sich gezielt an alle, die Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen planen. Der Einbau von Türkommunikationssystemen mit Videotechnik ist hier ausdrücklich eingeschlossen. Je nach Umfang der Maßnahmen kann ein Zuschuss von bis zu 1.600 Euro beantragt werden. Die Mindestinvestition liegt bei 500 Euro – was bei hochwertigen Türsprechanlagen mit Installation in der Regel erreicht wird.
Förderberechtigt sind:
- Eigentümer von selbst genutztem oder vermietetem Wohnraum
- Mieter (mit Zustimmung des Vermieters)
- Wohnungseigentümergemeinschaften
Wichtig: Der Antrag muss vor dem Kauf oder der Beauftragung gestellt werden. Wer zuerst installiert und dann erst den Antrag einreicht, geht leer aus.
Damit Sie erfolgreich eine Förderung beantragen können, sollten Sie strukturiert vorgehen und einige wichtige Punkte beachten:
Förderfähig sind Türsprechanlagen, die den Anforderungen des Einbruchschutzes entsprechen und gleichzeitig zur Barrierefreiheit beitragen. Dazu gehören:
- Video-Türsprechanlagen, die es ermöglichen, Besucher visuell zu identifizieren
- Systeme mit mobiler Steuerung, beispielsweise über Smartphone-Apps, die eine einfache Bedienung auch bei eingeschränkter Mobilität ermöglichen.
- Kombinationen aus Klingel, Kamera und Sprechanlage, idealerweise mit Bildspeicherung oder Integration in bestehende Sicherheitslösungen.
Diese Systeme tragen sowohl zur Sicherheit als auch zur Barrierefreiheit bei und erfüllen somit die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen des KfW-Kredits 159.
Im Onlineshop von Metzler finden Sie eine breite Auswahl solcher Systeme. Ob Aufputz oder Unterputz, ob für eine oder mehrere Parteien – viele unserer Anlagen erfüllen die Voraussetzungen für eine Förderung. Wir beraten Sie gern, welches Modell für Ihr Objekt geeignet ist.
Türsprechanlagen bieten heute mehr als nur Komfort – sie tragen aktiv zum Einbruchschutz bei und schaffen Sicherheit für Sie und Ihre Familie. Dass diese Investition staatlich gefördert wird, macht sie umso attraktiver. Wichtig ist, rechtzeitig zu planen und die Fördermöglichkeiten gezielt zu nutzen.
Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder modernisiertes Altbauobjekt – mit einer förderfähigen Türsprechanlage setzen Sie auf ein sicheres Zuhause mit Weitblick.
