Paket laut Tracking zugestellt – aber nicht da? Ihre Rechte & Lösungen
Sie freuen sich auf ein Paket, doch beim Blick vor die Haustür ist es spurlos verschwunden. Der Versandstatus sagt „Zugestellt“, aber der Briefkasten ist leer – ein Problem, das besonders in Städten oder bei Mehrparteienhäusern immer häufiger vorkommt. Wer haftet in so einem Fall? Und was können Sie tun, um sich künftig besser zu schützen?

Wenn das Paket laut Tracking angekommen sein soll, Sie es aber nicht finden, kann das mehrere Gründe haben. Bevor Sie den Zusteller oder Händler kontaktieren, gehen Sie diese Schritte durch:
Das sollten Sie zuerst prüfen:
-
Sendungsverfolgung aufrufen: Finden Sie dort Hinweise zur Zustellung, z. B. Ablageort oder Übergabe an eine andere Person?
-
Nachbarn fragen: Oft werden Pakete bei Nachbarn abgegeben, ohne Benachrichtigung.
-
Hausbewohner oder Hausmeister ansprechen: In Mehrfamilienhäusern landen Sendungen gelegentlich im Flur oder beim Concierge.
- Ablagevertrag vorhanden? Dann könnte das Paket hinter Mülltonnen, im Carport oder im Schuppen liegen.
Wichtig: Bei einem Ablagevertrag haften Sie als Empfänger selbst – auch wenn das Paket gestohlen wird!
Falls das Paket trotz dieser Schritte nicht auffindbar ist, sollten Sie sich an den Händler wenden. Er ist Ihr erster Ansprechpartner bei Verlust oder fehlerhafter Zustellung. Zusätzlich kann eine Nachfrage beim Paketdienst hilfreich sein – manche bieten z. B. Fotos der Ablagestelle oder eine direkte Kontaktmöglichkeit zum Zusteller.
Wenn Sie den Verdacht auf Diebstahl haben, sollten Sie bei wertvollen Sendungen auch eine Anzeige bei der Polizei in Erwägung ziehen.
Die Antwort hängt davon ab, ob das Paket nachweislich zugestellt wurde – und wie:
Wer ist verantwortlich?
Bis zur Übergabe haftet der Händler, da dieser in der Regel auch den Versand beauftragt hat.
- Wurde das Paket korrekt übergeben (z. B. mit Unterschrift oder dokumentierter Ablage), kann die Haftung auf den Empfänger übergehen.
- Ohne Ablagevertrag und ohne dokumentierten Empfang ist der Zusteller in der Beweispflicht – und muss ggf. haften.
- Bei Ablageverträgen haften Empfänger selbst, da sie dem Risiko des Diebstahls zugestimmt haben.
Tipp: Verweigern Sie die Annahme eines Ablagevertrags, wenn keine sichere Ablagestelle vorhanden ist.
Auch wenn Paketdiebstahl nie ganz ausgeschlossen werden kann, gibt es einige einfache Maßnahmen, mit denen Sie sich besser schützen können:
-
Alternative Lieferadressen nutzen: Lassen Sie Pakete an den Arbeitsplatz, Freunde, Familie oder einen Paketshop liefern, wenn Sie selbst selten zu Hause sind.
-
Ablagevereinbarungen kritisch prüfen: Unsichere Orte wie der Hauseingang oder der Carport sollten vermieden werden.
-
Zustellbenachrichtigungen aktivieren: Viele Paketdienste bieten Infos per E-Mail oder SMS, damit Sie wissen, wann das Paket ankommt.
-
Nachbarschaft einbinden: Bitten Sie vertrauenswürdige Nachbarn, Ihre Sendung anzunehmen, wenn Sie abwesend sind.
- Anzeige bei wiederholtem Diebstahl: Sollte es häufiger zu Verlusten kommen, kann eine Anzeige bei der Polizei helfen und dokumentiert den Vorfall.
Um Pakete vor Diebstahl zu schützen, ist es ratsam, über die Standardzustellung hinauszugehen. Innovative Lösungen wie Paketboxen, Video-Türsprechanlagen und Überwachungskameras geben Ihnen mehr Sicherheit und Transparenz
Mit einer Paketbox von Metzler erhalten Sie Ihre Lieferungen sicher – auch wenn Sie nicht zu Hause sind. Die Boxen sind robust, wetterfest und abschließbar. Für zusätzlichen Schutz ist optional eine Entnahmesicherung erhältlich, die unbefugten Zugriff verhindert und besonders bei Mehrfamilienhäusern oder stark frequentierten Eingängen empfehlenswert ist.
Unsere Kameralösungen schrecken nicht nur ab, sondern dokumentieren zuverlässig, wer sich wann Ihrem Haus nähert. In Kombination mit Bewegungserkennung und Aufzeichnungssystemen erhalten Sie mehr Sicherheit – und im Fall der Fälle wertvolle Beweise.
