„Bitte keine Werbung“ – aber was darf trotzdem eingeworfen werden?
Viele Haushalte kennen den kleinen Aufkleber an Briefkästen oder Haustüren: „Bitte keine Werbung“. Doch was bedeutet das eigentlich genau? Welche Werbesendungen sind wirklich verboten, und was darf trotzdem eingeworfen werden? Wir klären auf, damit Sie wissen, worauf Sie sich einstellen müssen – und wie Sie Ihren Briefkasten optimal nutzen können.
Der „Bitte keine Werbung“-Aufkleber: Was sagt das Gesetz?
Der Aufkleber „Bitte keine Werbung“ ist für Zusteller ein deutliches Zeichen, dass keine Werbesendungen oder Prospekte eingeworfen werden sollen. Rechtlich gesehen handelt es sich hier um eine klare Aufforderung, die unerwünschte Werbung verhindert. Werbeflyer, Handzettel oder Werbebriefe dürfen an diesem Briefkasten also nicht eingeworfen werden.
Welche Post ist davon ausgenommen?
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Adressierte Werbesendungen: Briefe, die mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse versehen sind, wie personalisierte Werbung, Rechnungen oder offizielle Schreiben, dürfen auch bei „Bitte keine Werbung“ zugestellt werden.
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Informationsmaterial: Gemeindebriefe oder amtliche Mitteilungen, die keine Werbung sind, können eingeworfen werden.
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Parteienwerbung: Darf nur eingeworfen werden, wenn kein Verbot am Briefkasten steht. Bei Missachtung können Sie die Partei direkt anschreiben.
- Kostenlose Zeitungen und Wochenblätter: Hier reicht der einfache Aufkleber nicht aus. Für diese müssen Sie einen erweiterten Hinweis anbringen, z. B. „Keine Werbung, keine kostenlosen Zeitungen und Wochenblätter“.
Umweltaspekt: Warum „Bitte keine Werbung“ auch der Umwelt hilft
Die massive Verteilung von Werbeflyern verursacht enorme Mengen an Papiermüll: Allein in Deutschland fallen jährlich fast eine Million Tonnen unadressierte Werbepost an. Diese Papierflut belastet Umwelt und Ressourcen – von der Holzgewinnung über Produktion bis zur Entsorgung.
Mit einem klaren „Bitte keine Werbung“-Aufkleber leisten Sie also nicht nur Ihren Beitrag, um den Briefkasten zu entlasten, sondern schonen auch wertvolle Rohstoffe und reduzieren Abfall. Viele Verbraucher hinterfragen deshalb zunehmend die Nachhaltigkeit klassischer Werbepost und wünschen sich eine stärkere Reduzierung.
Verbraucherschützer fordern das „Opt-in“-Prinzip, bei dem Werbung nur mit ausdrücklicher Zustimmung verteilt wird. Dadurch ließe sich der Papierverbrauch deutlich senken und die Umwelt entlasten.
Was tun bei unerwünschter Werbung trotz Aufkleber?
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Direkt widersprechen: Wenden Sie sich schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) an den Werbetreibenden und fordern Sie die Einstellung der Zustellung.
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Robinson-Liste: Lassen Sie sich in dieser Liste eintragen, um adressierte Werbesendungen von vielen Unternehmen zu stoppen.
- Klagen: Wenn die Werbung weiter kommt, können rechtliche Schritte geprüft werden. Bedenken Sie dabei das Kostenrisiko.
Tipps für den Schutz Ihres Briefkastens
- Nutzen Sie gut sichtbare „Bitte keine Werbung“-Schilder, um nicht adressierte Werbesendungen zu vermeiden.
- Für kostenlose Zeitungen empfiehlt sich ein erweiterter Hinweis.
- Achten Sie darauf, Ihren Briefkasten mit Namensschild und gut lesbarer Adresse auszustatten, damit persönliche Sendungen sicher zugestellt werden.
Unsere Empfehlung: Briefkästen mit Mehrwert
Die richtigen Briefkästen können helfen, Ihre Post besser zu organisieren und unerwünschte Werbung zu reduzieren. Bei Metzler GmbH finden Sie Modelle mit Namensschild, Sichtschutz und modernem Design, die optimal zu Ihrem Alltag passen.
Quelle: rbb: Unerwünschte Werbepost – Wie dagegen vorgehen? ,Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ,Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
